Shifters lfyer 1 Seite 0001 Neues Tabakproduktgesetz – was ändert sich für Dampfer?

Neues Tabakproduktgesetz – was ändert sich für Dampfer?

Das Gesetz tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft was können wir erwarten?

Ab sofort gilt das Gesetz über Tabakerzeugnisse auch für elektronische Zigaretten und deren Folgeprodukte, mit oder ohne Nikotin.

Diese Verordnung zielt darauf ab, insbesondere Minderjährige, aber auch Verbraucher zu schützen, indem die Identität des Käufers (im Geschäft oder online) systematisch überprüft und Werbung eingeschränkt wird. Die Kennzeichnung wird ebenfalls standardisiert, und Produktinformationsblätter werden in die drei Amtssprachen des Landes übersetzt, um die Produktwarnungen verständlicher zu machen.

Die Einführung der Steuer wird daher nur auf Produkte angewendet, die Nikotin enthalten, dessen Gehalt 20 Milligramm pro Milliliter nicht überschreiten darf.

Das Dampfen in der Schweiz wird nicht mehr so ​​sein wie früher…

Wir können Ihren Produkten ab sofort kein Nikotin mehr wie bisher hinzufügen. Der Verkauf von Nikotin beschränkt sich künftig auf kleine 10-ml-Fläschchen mit neutraler Basislösung, die 20 mg/ml Nikotin als Booster enthalten.

Kurz gesagt: Gibt man einen Nikotinbooster zu einer Standardflasche E-Liquid (50 ml) hinzu, erhält man 60 ml mit 3 mg Nikotin, zwei Booster ergeben 70 ml mit 6 mg Nikotin usw. Wir bieten auch Flaschen ab 120 ml an, um Ihnen die Herstellung eigener Mischungen zu ermöglichen.

Ein neues Gesetz bedeutet eine neue Steuer. Diese beträgt CHF 2 pro 10 ml Booster (0,20 Cent pro ml Nikotin) . Die Steuer erhöht sich mit der gewünschten Nikotinmenge.

Einige unserer Produkte werden demnächst nur in begrenzter Stückzahl verfügbar sein, während wir nach ähnlichen Alternativen suchen oder die Behälter und Verpackungen entsprechend anpassen.

Bei Shiftersbieten wir Ihnen mehr als 200.000 Booster zu reduzierten Preisen beim Kauf Ihres E-Liquids an, erhältlich in unseren Filialen und in unserem Online-Shop.

Weitere Änderungen sind geplant und treten bis zum 31. Januar 2025 in Kraft. Unsere Filialen sind bereit, Sie weiterhin unter bestmöglichen Bedingungen und ganz im Sinne der Shifters Philosophie zu bedienen!

Besuchen Sie uns gerne im Geschäft, wir helfen Ihnen gerne weiter.

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